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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.06.1961 - V C 140.60   

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https://dejure.org/1961,240
BVerwG, 14.06.1961 - V C 140.60 (https://dejure.org/1961,240)
BVerwG, Entscheidung vom 14.06.1961 - V C 140.60 (https://dejure.org/1961,240)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juni 1961 - V C 140.60 (https://dejure.org/1961,240)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bindung eines Revisionsgerichts an eine nicht angefochtene Entscheidung der Vorinstanz über das Bestehen eines Hauptanspruchs i.R.d. Entscheidung über das Vorliegen eines Zinsanspruchs - Möglichkeit der Verneinung eines rechtskräftig festgestellten Hauptanspruchs i.R.d. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 266
  • NJW 1961, 2033
  • DVBl 1961, 744
  • DÖV 1961, 557
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.03.1958 - V C 584.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1961 - V C 140.60
    Der erkennende Senat hat zwar in seinem Urteil vom 5. März 1958 [BVerwGE 6, 237 (241) [BVerwG 05.03.1958 - BVerwG V C 584/56]] ausgesprochen, daß die Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung in besonders gelagerten Einzelfallen nicht ausgeschlossen sei, beispielsweise dann nicht, wenn der Betroffene unmittelbar nach dem Einmarsch der sowjetischen Truppen in ein Internierungslager verbracht worden und dort verblieben sei.
  • BVerwG, 07.06.1958 - V C 272.57
    Auszug aus BVerwG, 14.06.1961 - V C 140.60
    Zu der Frage, ob Ansprüche auf Zahlung einer Geldsumme, die auf öffentlich-rechtlicher Grundlage beruhen, zu verzinsen sind, wenn über das Bestehen oder die Höhe des Anspruchs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren gestritten wird, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 7. Juni 1958 (BVerwGE 7, 95 [BVerwG 07.06.1958 - V C 272/57]) ausgesprochen, daß Zinsansprüche für öffentlich-rechtliche Geldforderungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen seien.
  • BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56

    Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1961 - V C 140.60
    § 27 Abs. 4 KgfEG, der rechtsgültig ist (Urteil vom 14. Januar 1959 [BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56]]), bestimmt, daß der Antragsteller die Kosten einer Vertretung stets trägt, soweit nicht Anwaltszwang besteht.
  • BVerwG, 15.06.1960 - V C 276.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1961 - V C 140.60
    Diesen Grundsatz hat der erkennende Senat auch für Ansprüche auf Kriegsgefangenenentschädigung anerkannt (vgl. Urteil vom 15. Juni 1960 - BVerwG V C 276.58 -).
  • BVerwG, 12.04.1961 - V C 383.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.06.1961 - V C 140.60
    Vielmehr greift nach § 190 Abs. 1 Nr. 7 VwGO die Ausnahmevorschrift des § 27 Abs. 4 KgfEG Platz, die sowohl für das Vorverfahren als auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren gilt (Urteil vom 12. April 1961 - BVerwG V C 383.58 -).
  • BVerwG, 28.11.2002 - 2 C 25.01

    Urteil, nicht mit Gründen versehenes -; Beteiligungsfähigkeit von Landesbehörden;

    Zwar ist auch im Revisionsverfahren bei der Entscheidung über das Schadensersatzbegehren die materielle Rechtskraft der in demselben Verwaltungsrechtsstreit ausgesprochenen Verpflichtung des Beklagten zu 2 zu berücksichtigen, dem Kläger ein Amt der Besoldungsgruppe B 2 zu übertragen (vgl. dazu BGH, Urteile vom 5. Dezember 1984 - VIII ZR 87/83 - WM 1985, 263 unter II 3 m.w.N., vom 9. März 1993 - XI ZR 179/92 - WM 1993, 683 und vom 1. Dezember 1993 - VIII ZR 41/93 - NJW 1994, 657 ; an seiner abweichenden Auffassung im Urteil vom 14. Juni 1961 - BVerwG 5 C 140.60 - BVerwGE 12, 266 hält der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts - wie er auf Anfrage des erkennenden Senats mitgeteilt hat - nicht fest).
  • BVerwG, 04.05.2004 - 3 B 131.03

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzlichkeit der Bedeutung

    Zwar behauptet die Beschwerde zum einen eine Abweichung des angefochtenen Urteils "von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 12, 266/268; 14, 359/362; 96, 24/26, da es die Bindung der Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 12. April 2000 - 5 (3) A 122/97 - für die Vorfrage außer Acht lässt, dass die Kläger keinen Anspruch auf Rückgabe des Gutes nach dem Vermögensgesetz haben und dass somit die anspruchsbegründende und aufzuhebende 'Maßnahme' nicht vom Vermögensgesetz 'erfasst' wird." Zum anderen wird eine Abweichung behauptet "von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 69, 90/93 und 79, 33/35, da sich nach Schluss der letzten Tatsachenverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Greifswald die vorbezeichneten 'neuen Tatsachen' ergeben haben, die nachträglich hätten berücksichtigt werden müssen".
  • BVerwG, 26.11.1974 - III B 108.73

    Teilweise Revisionszulassung hinsichtlich eines Nebenanspruchs - Beschwerde gegen

    Eine Begrenzung der Revisionszulassung ist bei einer Entscheidung über Haupt- und Nebenanspruch hinsichtlich des Nebenanspruchs statthaft, weil insoweit auch eine Beschränkung der Rechtsmittelverfolgung zulässig wäre (Urteil vom 14. Juni 1961 - BVerwG V C 140.60 - [BVerwGE 12, 266 = DVBl. 1961, 744]).
  • BVerwG, 28.04.1966 - II C 49.64

    Bindungswirkung eines rechtskräftigen Verwaltungsgerichtsurteils - Begriff der

    Das hat nach § 121 VwGO zur Folge, daß das rechtskräftige Urteil nicht nur in einem etwaigen Verwaltungsstreitverfahren zu beachten ist, in dem erneut mit dem Antrag auf Aufhebung der Verfügung vom 4. März 1950 geklagt wird, sondern daß es in jedem zwischen den Parteien anhängig werdenden Verwaltungsstreitverfahren, in welchem die Rechtmäßigkeit der Verfügung vom 4. März 1950 eine notwendigerweise zu beantwortende Vorfrage für die Entscheidung über den Klageantrag bildet, die Parteien insoweit bindet (vgl. BVerwGE 12, 266 [268]).
  • BVerwG, 29.10.1963 - V B 42.63

    Entschädigungsanspruch oder Anspruch nach dem Abgeltungsgesetz für

    Da er jedoch auch zum Hauptanspruch werden kann, wenn die Hauptsache sich im Laufe des Rechtsstreits erledigt hat, und somit sogar einziger Gegenstand eines Rechtsstreits sein kann (vgl. Urteil vom 14. Juni 1961 [BVerwGE 12, 266]), bestehen keine Bedenken, ihn auch im Revisionszulassungsverfahren als selbständigen Anspruch anzusehen, auf den die Zulassung der Revision beschränkt werden kann.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.06.1961 - V B 045.61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,2524
BVerwG, 28.06.1961 - V B 045.61 (https://dejure.org/1961,2524)
BVerwG, Entscheidung vom 28.06.1961 - V B 045.61 (https://dejure.org/1961,2524)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Juni 1961 - V B 045.61 (https://dejure.org/1961,2524)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 1836
  • MDR 1961, 958
  • DVBl 1961, 744
  • DÖV 1961, 633
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

    Zwar könnte über das Begehren des Klägers, unter Berufung auf § 100 Abs. 1 VwGO Einsicht in diese Akten zu nehmen, nicht in einem Zwischenstreit nach § 99 Abs. 2 VwGO, sondern nur in einem Revisionsverfahren gegen das in der Hauptsache ergangene Urteil des Oberverwaltungsgerichts aufgrund einer entsprechenden Verfahrensrüge entschieden werden (vgl. Beschluß vom 28. Juni 1961 - BVerwG V B 045.61 - [Buchholz BVerwG 310, § 99 VwGO Nr. 1 = NJW 1961 S. 1836 = DVBl. 1961 S. 744]).
  • VGH Bayern, 27.10.2015 - 20 C 15.1906

    Beschwerde gegen Beschluss über die Protokollberichtigung mit dem Ziel der

    Bei der Entscheidung des Vorsitzenden handelt es sich um eine prozessleitende Verfügung, die nicht beschwerdefähig ist, sondern vielmehr als Gehörsverstoß im Rahmen des Hauptsacherechtsbehelfs zu rügen ist (vgl. BVerwG, B.v. 28.6.1961 - BVerwG V B 045.61- NJW 1961, 1836; Eyermann/Geiger, VwGO, 14. Aufl.; § 100 Rn. 17; Rudisile, in Schoch/Schneider/Bier, § 100 VwGO Rn. 33).
  • BVerwG, 16.06.1987 - 8 B 72.87

    Anfechtung einer prozessleitenden Verfügung mit dem Rechtsmittel der Beschwerde

    Die Voraussetzungen des § 99 Abs. 2 Satz 4 VwGO liegen nicht vor (vgl. auch Beschluß vom 28. Juni 1961 - BVerwG V B 045.61 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 1 S. 1 f.).
  • OVG Bremen, 19.05.2023 - 1 LA 186/22

    Ablehnung der Akteneinsicht mangels Beteiligung am Verfahren; Antrag auf

    Dies gilt auch und gerade, wenn die Beschwerde bei einer Verweigerung einer Akteneinsicht nach § 100 VwGO evtl. grundsätzlich (vgl. zum Streit, ob es sich um nicht auf diesem Wege angreifbare prozessleitende Verfügung i.S.d. § 146 Abs. 2 VwGO handelt Rudisile, in: Schoch/Schneider, VerwR, 43. EL August 2022, § 100 VwGO Rn. 32 und Lang, in: Sodan/Ziekow, VwGO , 5. Aufl. 2018, § 100 Rn. 55 ff. einer- und Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO , 16. Aufl. 2022, § 100 VwGO Rn. 27 anderseits, jeweils m.w.N.) oder jedenfalls gegen eine die Einsichtnahme ablehnende Entscheidung des Berufungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.06.1961 - V B 045.61, NJW 1961, 1836 ; Posser, in: Ders./Wolff/Decker, BeckOK VwGO , 65. Edition, 01.01.2023; § 100 Rn. 37) nicht gegeben ist.
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